Fort- und Weiterbildung im Pflanzenschutz (Sachkundenachweis)
80722
Montag, 10. Oktober 2022 um 09:30 Uhr
Montag, 10. Oktober 2022 um 16:30 Uhr
Ab sofort, bitte melden Sie sich schriftlich per Brief, Email oder Fax unter Angabe des Zimmerwunsches an.
'Nach dem gültigen Pflanzenschutzgesetz ist jeder Sachkundige im Pflanzenschutz verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist weiterzubilden. Aus diesem Grund bietet die Bildungsstätte Gartenbau zielgruppenspezifische und anerkannte Fortbildungsmaßnahmen nach §9 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes an.
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