Fort- und Weiterbildung im Pflanzenschutz (Sachkundenachweis)

05025

Montag, 24. Februar 2025 um 09:30 Uhr

Montag, 24. Februar 2025 um 16:30 Uhr

Ab sofort. Bitte schriftlich über unser Online Anmeldformular oder per Email unter Angabe Ihres Zimmerwunschs.


Nach dem gültigen Pflanzenschutzgesetz ist jeder Sachkundige im Pflanzenschutz verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist weiterzubilden. Aus diesem Grund bietet die Bildungsstätte Gartenbau zielgruppenspezifische und anerkannte Fortbildungsmaßnahmen nach §9 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes an.

Bildungsstätte Gartenbau e.V.

Corinna Scheld, Gabriela Rohn, Heike Ruppel, Stefanie Jochum

06401/9101-0

info@bildungsstaette-gartenbau.de


auf Anfrage

15 bis 50 Personen

Unternehmer und Mitarbeiter aus Einzelhandelsgärtnereien, GaLaBau, Gartenbaumschulen/-centern, Kommunen, Friedhofsgartenbau

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