Fort- und Weiterbildung im Pflanzenschutz (Sachkundenachweis)
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Montag, 03. November 2025 um 09:30 Uhr
Montag, 03. November 2025 um 16:30 Uhr
Ab sofort. Bitte schriftlich über unser Online Anmeldformular oder per Email unter Angabe Ihres Zimmerwunschs.
Nach dem gültigen Pflanzenschutzgesetz ist jeder Sachkundige im Pflanzenschutz verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist weiterzubilden. Aus diesem Grund bietet die Bildungsstätte Gartenbau zielgruppenspezifische und anerkannte Fortbildungsmaßnahmen nach §9 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes an.