Ab sofort. Bitte schriftlich über unser Online Anmeldformular oder per Email unter Angabe Ihres Zimmerwunschs.
Nach dem gültigen Pflanzenschutzgesetz ist jeder Sachkundige im Pflanzenschutz verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist weiterzubilden. Aus diesem Grund bietet die Bildungsstätte Gartenbau zielgruppenspezifische und anerkannte Fortbildungsmaßnahmen nach §9 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes an.